Neuigkeiten

23.01.2023, 00:30 Uhr | Peter Meinecke
Bericht aus der CDU-Fraktion (AEP)
Aktuelles aus dem Ausschuss Stadtentwicklung und Stadtplanung
Der Ausschuss hat im vergangenen Jahr 2022 sechsmal getagt und Empfehlungen für den Verwaltungsschuss und für den Rat ausgesprochen:
1. Entwicklung des Bereiches Harburger Straße 7 (ehemals Schuhhaus Kohrs)

Der Verwaltungsausschuss hatte in seiner Sitzung im Herbst 2020 beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, ob
a) Investoren gewonnen werden können,
b) ein Gebäude für die Verwaltung errichtet werden kann,
c) eine Verwendung gemäß dem Modell vom Planungsbüro „plan zwei“ erfolgen kann. 
 
Nach entsprechender Beratung wurde im Beschluss empfohlen:
Die Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks Harburger Straße 7 von ca. 280 qm an die Eigentümerin des Objektes Römstedtstr.2/Harburger Straße 11.  Die restliche Freifläche sollte auf Grundlage des Vorschlags von Büro plan zwei als öffentlicher Platz mit Parkplatz ohne Durchfahrung gestaltet werden.
 
2. Transparente Vergabekriterien für die Vergabe von Grundstücken in den Baugebieten des Stadtgebietes von Bergen sowie Weisungsbeschluss für die SEB
 
Es wurde vorgeschlagen, die Vergabekriterien zunächst nur auf die Baugebiete „Heisterkamp Süd“ und „Am Bienenzaun II“ in der Ortschaft Bergen anzuwenden und Erfahrungen zu sammeln. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung ist die mit der Bewerbung abzugebende schriftliche Verpflichtung, dass
 
1. in den letzten zehn Jahren ab dem Vermarktungsbeginn kein kommunales unbebautes bzw. bebautes Grundstück von der Stadt Bergen oder der SEB erworben wurde,
2. auf dem Grundstück das Bauvorhaben innerhalb von drei Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages bezugsfertig hergestellt ist und
3. das Grundstück und das Gebäude für die Dauer von mindestens fünf Jahren unmittelbar nach Fertigstellung ausschließlich der eigenen Nutzung (Erstwohnsitz) dienen. eine Finanzierungszusage bis zur Beurkundung des Kaufvertrages vorliegt.
 
3. Aufstellung und Änderungen von Bebauungsplänen/Flächennutzungsplänen
 
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen (Gewerbegebiet „Hagener Straße“) Aufstellung des Bebauungsplanes Bergen Nr. 36 „Hagener Straße“ 
 
Bebauungsplan Bergen Nr. 7 a „Heisterkamp Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Sportplatz“
- Beschlussfassung über die Behandlung der aus der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB abgegebenen Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen und 
Fassung des Satzungsbeschlusses
 
Bebauungsplan der Stadt Bergen, Eversen Nr. 8 "Steinweg" mit 
örtlicher Bauvorschrift und Teilaufhebung des Bebauungsplanes 
Eversen Nr. 7 „Moorkamp – 2. Erweiterung“
a) Beschluss über die Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
b) Satzungsbeschluss
 
Bebauungsplan Bergen Nr. 33A „Celler Straße Nordwest", 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift - hier: Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB i. V. m. § 13 a BauGB.
 
Bebauungsplan der Stadt Bergen, Bergen Nr. 38 „Zum Bleckmarberg" mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Bergen Nr. 15 „Horstweg“
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
 
Flächennutzungsplan der Stadt Bergen, 46. Änderung (parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Zum Bleckmarberg“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Bergen Nr. 15 „Horstweg“) hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
 
Sämtliche Erläuterungen zu den einzelnen Plänen, lassen sich in den Sitzungsunterlagen zum Ausschuss Stadtentwicklung und Stadtplanung (AEP) 2022 einlesen.
 
4. Beschluss über den Dorfentwicklungsplan und die Umsetzungsbegleitung für die Dorfregion Bergen Süd
 
Die Ortschaften Belsen, Diesten, Eversen, Hassel, Offen und Sülze der Stadt Bergen wurden als „Dorfregion Bergen Süd“ im Jahr 2020 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Im Jahr 2021 erfolgte mit Beginn der Aufstellung des Dorfentwicklungsplans ein umfassender Beteiligungsprozess der Öffentlichkeit. Die Arbeitsergebnisse sind in den Dorfentwicklungsplan integriert worden. Ebenso wurden die 
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu Beginn und am Ende des Prozesses eingeholt. Der vorliegende Dorfentwicklungsplan dient als Basis für die Umsetzung und Förderung von öffentlichen und privaten Projekten bzw. Einzelmaßnahmen. Als Umsetzungszeitraum sind die Jahre 2022 bis einschließlich 2028 vorgesehen.
 
5. Erweiterung des Sanierungsgebiets „Bergen - Ortskern“
 
Der Rat der Stadt Bergen hat in seiner Sitzung am 11.05.2017 das Sanierungsgebiet „Bergen - Ortskern“ im umfassenden Verfahren gem. BauGB beschlossen. Die Satzung wurde am 16.06.2017 bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten.
 
Bei der Festlegung des Sanierungsgebiets hat man sich im Bereich Celler Straße im Wesentlichen auf die Wohn- und Geschäftshäuser in erster Reihe festgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht absehbar, dass die Produktion in dem fleischverarbeitenden Betrieb an der Bergstraße wenige Jahre später aufgegeben werden wird. Dies ist aber zwischenzeitlich eingetreten und die Immobilie steht seitdem leer. Diese Brache mitten im Ortskern von Bergen stellt einen nachträglich entstandenen städtebaulichen Missstand dar und führt zur Überlegung und anschließender Empfehlung, dass vorhandenen Sanierungsgebiet, um diesen Bereich zu erweitern.
 
6. Aufstockung des für den Stadtumbau vorgesehenen Bruttokostenrahmens der Städtebauförderung
 
Bei inzwischen realisierten Einzelmaßnahmen haben sich aufgrund besonderer Herausforderungen Kostensteigerungen ergeben. Die allgemein bei Baumaßnahmen zu verzeichnenden Kostensteigerungen werden auch die zukünftig geplanten Maßnahmen betreffen. Ebenfalls führt der Wegfall der Förderobergrenze für Erschließungsmaßnahmen seit 2020 dazu, dass höhere Kosten über die Sanierung abgerechnet werden können. Aber auch wegen der Vielzahl der noch möglichen Maßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus bietet es sich aus Sicht der Verwaltung an, beim Fördermittelgeber einen Antrag auf 
Kostenrahmenerweiterung, d.h. auf zusätzliche Mittel für den Stadtumbau in Bergen zu stellen. Auch die geplante Erweiterung des Sanierungsgebietes zur Beseitigung neu entstandener städtebaulicher Mängel bringt zusätzliche Ausgaben mit sich.
 
Der Gesamtbedarf für den neuen Bruttokostengesamtrahmen wurde mit 26,1 Mio. € ermittelt. Das bedeutet eine Aufstockung um 9,0 Mio. € gegenüber dem bisherigen Rahmen. Der Kosten- und Finanzierungsplan für den Stadtumbau in Bergen wurde entsprechendangepasst.
 
Der Ausschuss AEP empfiehlt für den Rat der Stadt Bergen folgenden Beschluss: im Rahmen der Programmanmeldung für das Jahr 2023 einen Antrag beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und 
Klimaschutz auf Aufstockung der Städtebaufördermittel um 9 Mio. € auf insgesamt 26.100.000 € zu stellen. Im Gesamtbetrag ist ein kommunaler Eigenanteil von 8.500.000 € enthalten.
 
7. Realisierungsvariantenvergleich für die Hinrich-Wolff-Schule
Nutzwertanalyse
 
Die DKC-Kommunalberatung wurde mit einem Realisierungsvariantenvergleich beauftragt, um aus den verschiedenen (baulichen) Handlungsoptionen für die Hinrich-Wolff-Schule die für die Stadt Bergen wirtschaftlichste Handlungsoption zu identifizieren. In den verschiedenen Varianten wurden auch Handlungsoptionen für das Rathaus, das Gebäude "Am Museum 3“ und die angemieteten Räumlichkeiten in der 
Harburger Straße (Bauamt sowie KFZ-Anmeldestelle, SEB) mitbetrachtet. Die Kosten-Nutzen-Analyse wird nach Beschluss der qualitativen Wertungskriterien und der Bewertung der Varianten durch Zusammenführung des Ergebnisses des Realisierungsvariantenvergleichs und der Nutzwertanalyse erstellt. Am Ende erhält man eine werteorientierte Einordnung der unterschiedlich kostenintensiven Handlungsalternativen. Das Ergebnis wurde in einem Kurzbericht in Präsentationsform, in dem die einzelnen Arbeitsschritte skizziert und die Ergebnisse beschrieben sind, dokumentiert. Die Empfehlung an den Rat wurde vertagt unter der Maßgabe einen Arbeitskreis, bestehend aus den Mitgliedern des Ausschusses, Vertretern der Verwaltung und Frau Tank, zu bilden, um die Kriterien und die Gewichtung für die Nutzwertanalyse zu erarbeiten. Abschließend wurde die Empfehlung des Arbeitskreises in den Fraktionen beraten. Siehe auch hierzu die Erläuterungen aus dem Schulausschuss.
 
8. Haushaltsplanung 2023 für die Bereiche Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
 
Im Rahmen der Beratung zum Haushaltsplanentwurf 2023 wurden im Fachausschuss die Planungen der Verwaltung für die Stadtentwicklung, die Stadtplanung sowie die Wirtschaftsförderung vorberaten. Hier sind das Produkt „Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen“, „Wirtschaftsförderung“ sowie und die Investitionsmaßnahme „Städtebauförderung“ relevant.